Fortbildungsinstitut für die pädagogische Praxis

Unser FiPP-Firmenticket


Mit dem BVG-Firmenticket ermöglicht euch FiPP e.V., vergünstigt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein. Das Ticket gilt rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und kann für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Es ist zudem für alle Geltungsbereiche erhältlich und beinhaltet eine familienfreundliche Mitnahmeregelung. Das Ticket gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel im Personenlinienverkehr, sei es der Regionalverkehr, die S-Bahn, die U-Bahn, die Straßenbahn, Busse oder auch Fähren. Es ist eine persönliche Zeitkarte in Form einer FahrCard, die nicht übertragbar ist. Die Ausgabe erfolgt als Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise.

In unserem Film informieren wir euch über alle Einzelheiten zum FiPP-Firmenticket.

Solltet ihr weitere Fragen haben, findet ihr die Antworten in unseren FAQs. Darüber hinaus steht euch Anett Granzow aus der Personalabteilung unter firmenticket(at)fippev.de als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Gute Fahrt mit eurem neuen FiPP-Firmenticket!

Mit dem BVG-Firmenticket ermöglicht dir FiPP e.V., vergünstigt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein. Das Ticket gilt rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und kann für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Es ist zudem für alle Geltungsbereiche erhältlich und beinhaltet eine familienfreundliche Mitnahmeregelung. Das Ticket kannst du für alle öffentlichen Verkehrsmittel im Personenlinienverkehr nutzen, sei es der Regionalverkehr, die S-Bahn, die U-Bahn, die Straßenbahn, die Busse oder auch die Fähren. Es ist eine persönliche Zeitkarte in Form einer FahrCard, die nicht übertragbar ist. Die Ausgabe erfolgt als Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise.

Du erhältst von FiPP e.V. einen monatlichen Zuschuss von 15€ sowie einen monatlichen Rabatt von 8€ durch die BVG auf deinen regulären Abo-Preis. Zudem kannst du an Wochentagen ab 20 Uhr bis 3 Uhr nachts des Folgetages sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis zu einen weiteren Erwachsenen und 3 Kinder unter 14 Jahren gratis mitfahren lassen. Mit Beantragung des Firmentickets erhältst du zudem Vergünstigungen von bis zu 20% für kulturelle Veranstaltungen in Berlin mit etwa 30 wechselnden Partner*innen.

Der von dir zu zahlende Preis ist abhängig von dem Tarifbereich des Abonnements und der Zahlungsart (monatliche oder jährliche Abbuchung). Als Faustregel gilt: Der regulär ausgewiesene Abonnementpreis einer Umweltkarte vermindert um den Fahrtkostenzuschuss von FiPP e.V. in Höhe von 15 Euro sowie unter Abzug des zugehörigen BVG-Rabatts von 8 Euro, ergibt deinen zu zahlenden Endpreis.

Hier eine Beispielrechnung bei monatlicher Zahlweise

86€ = Preis BVG-Monatskarte AB ohne Vertrag
  - 22,58€ Umweltkarte AB im Abo
  - 15€ Arbeitgebendenzuschuss
  - 8€ BVG-Rabatt

= 40,42€ zu zahlender Preis für Arbeitnehmende

Das entscheidest du ganz individuell für dich. Im Serviceportal der BVG beantragst du dein Ticket für die Bereiche, die du benötigst. Das können neben den Tarifbereichen Berlin A, B und C auch Brandenburger Landkreise sein. Der Preis passt sich jeweils an deine Auswahl an. Der Zuschuss durch FiPP e.V. und der Rabatt der BVG bleiben dabei immer gleich.

Jede*r Arbeitnehmer*in bei FiPP e.V. – sowohl in Voll- als auch Teilzeit, mit einer unbefristeten oder befristeten Anstellung von mindestens zwölf Monaten – kann ein VBB-Firmenticket abschließen. Aus steuerlichen Gründen muss der Arbeitgebendenzuschuss auf dem Lohn- bzw. Gehaltsnachweis als zusätzliche Zuwendung zum Gehalt oder Lohn ausgewiesen werden, somit gilt das Angebot nicht für Personen, die im Rahmen von Werk- bzw. Dienstleistungsverträgen im FiPP e.V. tätig sind.

Wende dich, am besten per E-Mail, unter firmenticket@fippev.de an Anett Granzow in der Personalabteilung. Sie wird dir die Zugangsdaten zum BVG Serviceportal zukommen lassen. Hier kannst du dein Ticket dann so bestellen, wie du es benötigst. Eine Beantragung muss immer bis zum 10. des Vormonats abgeschlossen sein, um zum 1. des Folgemonats das Firmenticket zu nutzen. Sind alle deine Angaben vollständig, erhältst du nach Prüfung eine Rückmeldung zu deinem Antrag und bekommst dein Ticket durch die BVG zum Ersten des Folgemonats zugesendet. Ein Beispiel: Bei Beantragung bis zum 10. September kannst du dein Ticket ab 1. Oktober nutzen.

Während deiner Bestellung deines BVG-Firmentickets über das Bestellportal, kannst du der BVG einfach mitteilen, dass du dein bisheriges Abo kündigen möchtest.

Schicke ihnen die Bestätigung deiner BVG-Firmenticketbestellung zu. Damit kannst du ggf. von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Der Wechsel verläuft in der Regel problemlos, da es im gemeinsamen Tarif des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg dazu eine Regelung gibt, welche die kulante Kündigung im Falle eines Wechsels zum Firmenticket ermöglicht. Wichtig ist dabei nur, dass erst das Firmenticket abgeschlossen wird und erst danach mit der Bestätigung die kulante Kündigung angefragt wird (bitte direkt zeitnah). Grundsätzlich ist aber die Kündigungsfrist deines aktuellen Vertrages gültig. Bitte informiere dich hierfür jeweils bei deinem*deiner Vertragspartner*in.

Die Bezahlung deines Tickets erfolgt per Lastschrift von deinem von dir bei der BVG angegebenen Konto inkl. Zustimmung zum SEPA-Lastschriftverfahren. Der Ticketzuschuss von 15 Euro pro Monat wird dir monatlich als Sachbezug „Firmenticket“ auf dein Lohnkonto gutgeschrieben.

FiPP e.V. weist den Arbeitgeberzuschuss von 15€ auf deinem Gehaltsnachweis als zusätzliche Zuwendung zum Gehalt aus. In deiner Steuererklärung wird dieser Zuschuss auf die Entfernungspauschale der Werbungskosten angerechnet. Diese Auskunft ist ohne Gewähr, bitte prüfe die jeweils aktuelle Einkommensteuergesetzgebung.

Du schließt ein Abonnement mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten ab. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn nicht zuvor eine Kündigung erfolgt ist. Die Kündigungsfrist beträgt im Regelfall 6 Wochen. Sofern du vor Ablauf der Zwölf-Monats-Laufzeit aus dem Abonnementvertrag ausscheidest (außerordentliche Kündigung), erfolgt die Abrechnung des Nutzungszeitraumes auf der Grundlage der jeweiligen Preise der Monatskarten mit der entsprechenden räumlichen Gültigkeit.

Bei Änderungen des örtlichen Geltungsbereiches füllst du bis zum 10. des Vormonats ein Änderungsformular im Serviceportal der BVG aus. Die BVG fordert ein neues Passbild zur Neuausstellung deines Firmentickets an und die Änderungen werden zum folgenden Monatsersten umgesetzt.

Nein, das Firmenticket ist personalisiert mit deinem Foto und daher nicht übertragbar.

Ja, eine erwachsene Person und bis zu drei Kinder fahren gratis mit: montags bis freitags von 20 Uhr bis 3 Uhr nachts, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.

Ja, das Ticket ist auch dann gültig.

Wenn du dein Ticket verlierst, gib der BVG unverzüglich Bescheid. Die Erstellung einer Ersatzkarte ist mit einer Gebühr von 10,00 Euro verbunden (bei jeder weiteren Ersatzkarte wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben). Bei Verlust durch höhere Gewalt muss auch die Polizei verständigt werden und es wird bei einer Ausstellung der Ersatzkarte keine Gebühr erhoben.

Du kannst dein Ticket unter Beachtung der Kündigungsfrist (6 Wochen zum Monatsende) über das Serviceportal der BVG kündigen.

Wenn du in Elternzeit oder in Mutterschutz gehst, wird dein Firmenticket mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt. Wenn du deine Arbeit wieder aufnimmst, kannst du dein Ticket wieder neu beantragen.

Nein, das geht leider nicht. Du kannst dein Firmenticket mit einer Frist von 6 Wochen kündigen und später neu beantragen, sobald du es wieder benötigst.

Die Kündigungsfristen sind, je nach Grund, unterschiedlich. In der Regel muss 6 Wochen zum Monatsende die Kündigung über das Serviceportal der BVG eingegangen sein.

Wir arbeiten daran, euch weitere Vorteile in anderen Bereichen zu bieten. Sobald es neue Informationen hierzu gibt, werden wir euch informieren. Vielleicht ist dann das Passende dabei?

Nein, die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrads ist ausgeschlossen.

Nein. Für die Benutzung der 1. Wagenklasse (z.B. in den Zügen der Deutsche Bahn und der ODEG), ist zusätzlich eine Übergangskarte zu lösen.

 

 

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