Unser FiPP-Firmenticket
Mit dem BVG-Firmenticket ermöglicht euch FiPP e.V., vergünstigt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein. Das Ticket gilt rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und kann für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Es ist zudem für alle Geltungsbereiche erhältlich und beinhaltet eine familienfreundliche Mitnahmeregelung. Das Ticket gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel im Personenlinienverkehr, sei es der Regionalverkehr, die S-Bahn, die U-Bahn, die Straßenbahn, Busse oder auch Fähren. Es ist eine persönliche Zeitkarte in Form einer FahrCard, die nicht übertragbar ist. Die Ausgabe erfolgt als Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise.
Mit dem Firmenticket der BVG ermöglicht euch FiPP e.V., vergünstigt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein. Das Ticket gilt rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und kann für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Es ist zudem für alle Geltungsbereiche sowie als Deutschlandticket erhältlich. Das Ticket gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel im Personennahverkehr, sei es der Regionalverkehr, die S-Bahn, die U-Bahn, die Straßenbahn, Busse oder auch Fähren. Es ist eine persönliche Zeitkarte in Form einer FahrCard, die nicht übertragbar ist. Die Ausgabe erfolgt als Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise.
Du erhältst von FiPP e.V. einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 15€ sowie einen Rabatt durch die BVG auf deinen regulären Abo-Preis. Zudem kannst du an Wochentagen ab 20 Uhr bis 3 Uhr nachts des Folgetages sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis zu eine weitere erwachsene Person und 3 Kinder unter 14 Jahren gratis mitfahren lassen. Die Mitnahmeregelung gilt NICHT für das Deutschlandticket.
Der von dir zu zahlende Preis ist abhängig von dem Tarifbereich des Abonnements und der Zahlungsart (monatliche oder jährliche Abbuchung). Als Faustregel gilt: Der regulär ausgewiesene Abonnementpreis einer Umweltkarte verringert sich um den Fahrtkostenzuschuss von FiPP e.V. in Höhe von 15 Euro sowie unter Abzug des zugehörigen BVG-Rabatts, ergibt deinen zu zahlenden Endpreis.
Hier eine Beispielrechnung bei monatlicher zahlweise
Basispreis Deutschlandticket =58,00 €
BVG Anteil - 02,90 €
Zuschuss FiPP e.V. - 15,00 €
Preis abzgl. Zuschüsse = 40,10 €
Das entscheidest du individuell für dich. Im Serviceportal der BVG beantragst du dein Ticket für die Bereiche, die du benötigst.
Jede*r Arbeitnehmer*in bei FiPP e.V. – sowohl in Voll- als auch Teilzeit, mit einer unbefristeten oder befristeten Anstellung von mindestens zwölf Monaten – kann ein VBB-Firmenticket abschließen. Aus steuerlichen Gründen muss der Arbeitgebendenzuschuss auf dem Lohn- bzw. Gehaltsnachweis als zusätzliche Zuwendung zum Gehalt oder Lohn ausgewiesen werden, somit gilt das Angebot nicht für Personen, die im Rahmen von Werk- bzw. Dienstleistungsverträgen im FiPP e.V. tätig sind.
Schreibe eine kurze E-Mail an firmenticket@fippev.de. Die zuständigen Kolleg*innen senden dir die Zugangsdaten zum BVG Serviceportal. Hier kannst du dein Ticket dann so bestellen, wie du es benötigst. Eine Beantragung muss immer bis zum 10. des Vormonats abgeschlossen sein, um zum 1. des Folgemonats das Firmenticket zu nutzen. Sind alle deine Angaben vollständig, erhältst du nach Prüfung eine Rückmeldung zu deinem Antrag und bekommst dein Ticket durch die BVG zum 1. des Folgemonats zugesendet.
Ja, während der Bestellung deines BVG-Firmentickets über das Bestellportal kannst du der BVG einfach mitteilen, dass du dein bisheriges Abo kündigen möchtest.
Schicke ihnen die Bestätigung deiner BVG-Firmenticketbestellung zu. Damit kannst du gegebenenfalls von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Der Wechsel verläuft in der Regel problemlos, da es im gemeinsamen Tarif des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg dazu eine Regelung gibt, welche die kulante Kündigung im Falle eines Wechsels zum Firmenticket ermöglicht. Wichtig dabei ist, dass erst das Firmenticket abgeschlossen wird und danach mit der Bestätigung die kulante Kündigung angefragt wird (bitte direkt zeitnah). Grundsätzlich ist aber die Kündigungsfrist deines aktuellen Vertrages gültig. Bitte informiere dich hierfür jeweils bei den zuständigen Vertragspartner*innen.
Die Bezahlung deines Tickets erfolgt per Lastschrift von deinem von dir bei der BVG angegebenen Konto inkl. Zustimmung zum SEPA-Lastschriftverfahren. Den Ticketzuschuss von 15 Euro pro Monat erhältst du monatlich mit deiner Gehaltsabrechnung. Auf deiner digitalen Gehaltsabrechnung findest du den Zuschuss unter der Lohnart „Zuschuss Firmenticket“.
FiPP e.V. weist den Arbeitgeberzuschuss von 15€ auf deinem Gehaltsnachweis als zusätzliche Zuwendung zum Gehalt aus. In deiner Steuererklärung wird dieser Zuschuss auf die Entfernungspauschale der Werbungskosten angerechnet. Diese Auskunft ist ohne Gewähr, bitte prüfe die jeweils aktuelle Einkommensteuergesetzgebung.
Du schließt ein Abonnement mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten ab. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn nicht zuvor eine Kündigung erfolgt ist. Die Kündigungsfrist beträgt im Regelfall 6 Wochen. Sofern du vor Ablauf der Zwölf-Monats-Laufzeit aus dem Abonnementvertrag ausscheidest (außerordentliche Kündigung), erfolgt die Abrechnung des Nutzungszeitraumes auf der Grundlage der jeweiligen Preise der Monatskarten mit der entsprechenden räumlichen Gültigkeit.
Bei Änderungen des örtlichen Geltungsbereiches füllst du bis zum 10. des Vormonats ein Änderungsformular im Serviceportal der BVG aus.
Nein, das Firmenticket ist personalisiert mit deinem Foto und daher nicht übertragbar.
Ja, das Ticket ist auch dann gültig.
Wenn du dein Ticket verlierst, gib der BVG unverzüglich Bescheid. Die Erstellung einer Ersatzkarte ist mit einer Gebühr von 10,00 Euro verbunden (bei jeder weiteren Ersatzkarte wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben). Bei Verlust durch höhere Gewalt muss auch die Polizei verständigt werden und es wird bei einer Ausstellung der Ersatzkarte keine Gebühr erhoben.
Du kannst dein Ticket unter Beachtung der Kündigungsfrist (6 Wochen zum Monatsende) über das Serviceportal der BVG kündigen.
Wenn du in Elternzeit oder in Mutterschutz gehst, wird dein Firmenticket mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt. Wenn du deine Arbeit wieder aufnimmst, kannst du dein Ticket wieder neu beantragen.
Nein, das geht leider nicht. Du kannst dein Firmenticket mit einer Frist von 6 Wochen kündigen und später neu beantragen, sobald du es wieder benötigst.
Die Kündigungsfristen sind, je nach Grund, unterschiedlich. In der Regel muss 6 Wochen zum Monatsende die Kündigung über das Serviceportal der BVG eingegangen sein.
Nein, die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrads ist ausgeschlossen.
Nein. Für die Benutzung der 1. Wagenklasse (z.B. in den Zügen der Deutsche Bahn und der ODEG), ist zusätzlich eine Übergangskarte zu lösen.